Finanzberatung Uwe Kramer
Der Arbeitgeber spart ca. 20 % des Beitrags den der Arbeitnehmer in die Betriebsrente entrichtet, in Form von eingesparten Lohnnebenkosten, also bis zu 570 € pro Mitarbeiter jährlich.
Und ganz nebenbei werden im Zuge dessen die gewaltigen Haftungsrisiken aus Beratungspflicht und Nachschusspflicht völlig eliminiert.
Sehr zum Leidwesen der Arbeitsrechtler und Juristen, die sich gerade auf das Thema der Beratungspflicht und entgangener Förderungen sowie Nachschusspflicht bei gezillmerten Tarifen, so richtig eingeschossen haben.
Wir bedauern das nicht :-)